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Braunau

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Vor 1848 kann von Braunau als einem Verwaltungszentrum nicht gesprochen werden, da die Stadt der Patrimonialherrschaft des Benediktinerstiftes unterstand. In diesem Jahre trat eine wichtige und entscheidende Änderung ein. Der Grundherr hörte auf, seine Macht über seine Untertanen auszuüben.

Das bedeutete eine Neuordnung der gemeindlichen und staatlichen Verwaltung. In den Jahren 1849/50 erfolgte eine Reorganisation der Kreise und die Errichtung von Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten. In Böhmen gab es zunächst 7 Kreise, davon in Ostböhmen Jitschin und Pardubitz. Zu Jitschin gehörten 16 Bezirkshauptmannschaften, darunter auch die von Braunau. 1855 wurde Ostböhmen in drei Kreise neu gegliedert (Tschaslau, Chrudim und Königgrätz) und die Bezirkshauptmannsdhaft Braunau dem Königgrätzer Kreis zugeschlagen.

1868 erhielten die Bezirkshauptmannschaften den Charakter einer entscheidenden politischen Instanz. Der Bezirkshauptmann von Königgrätz führte im übertragenen Wirkungsbereich der Prager Statthalterei die Aufsicht über die übrigen Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau, die am l. 2. 1850 ihre Tätigkeit aufnahm, umfaßte damals die Bezirksgerichtssprengel Braunau und Politz mit 59 Gemeinden und 46 132 Einwohnern; 1892 wird der Gerichtsbezirk Wekelsdorf errichtet.

1938 werden nach der Angliederung des Sudetenlandes an Deutschland und Einrichtung des Landratsamtes 19 tschechische Gemeinden abgetrennt und der Bezirksverwaltung Nachod angegliedert. Im Mai 1945 geht die Verwaltung an den "Okresni närodni vybor", den "Bezirksnationalausschuß" über. Derzeit gehört das Gebiet zum Nachoder Bezirk.
06-01-2001
Heimatkreis Braunau/Sudetenland e.V.
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