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Braunau

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Neben diesen staatlichen Ämtern bestand eine autonome Bezirksvertretung für den Gerichtsbezirk Braunau, die aus Wahlen der Bevölkerung hervorging. Sie vertrat den Bezirk in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere oblag ihr die Errichtung und Instandhaltung der Straßen, soweit es sich nicht um Gemeindekommunikationen handelte; sie war zuständig für das Krankenhauswesen und als Aufsichtskörperschaft in Angelegenheiten der öffentlichen Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege.

Verdiente Bezirksobmänner waren Abt Nepomuk Rotter, Dr. Heinrich Eppinger, Anselm Heinzel d. Ä. und zuletzt Josef Spitzer d. Ä. Im Jahre 1927 wurde die Bezirksvertretung umgestaltet, indem sie für alle drei Gerichtsbezirke (Braunau, Wekelsdorf und Politz) zuständig wurde. Der jeweilige Bezirkshauptmann war kraft Gesetzes Vorsitzender der Körperschaft, sie büßte damit einen wesentlichen Teil ihrer Autonomie ein. Sie zählte 24 Mitglieder, davon waren zwei Drittel gewählt und ein Drittel ernannt. Die Bezirksvertretung wählte einen acht-gliedrigen Bezirksausschuß, der die laufenden Geschäfte erledigte und die Sitzungen der Bezirksvertretung vorbereitete.
06-01-2001
Heimatkreis Braunau/Sudetenland e.V.
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