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Neben diesen staatlichen Ämtern bestand eine autonome Bezirksvertretung für den Gerichtsbezirk Braunau, die aus Wahlen der Bevölkerung hervorging. Sie vertrat den Bezirk in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere oblag ihr die Errichtung und Instandhaltung der Straßen, soweit es sich nicht um Gemeindekommunikationen handelte; sie war zuständig für das Krankenhauswesen und als Aufsichtskörperschaft in Angelegenheiten der öffentlichen Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege.
Verdiente Bezirksobmänner
waren Abt Nepomuk Rotter, Dr. Heinrich Eppinger, Anselm Heinzel d. Ä. und
zuletzt Josef Spitzer d. Ä. Im Jahre 1927 wurde die Bezirksvertretung
umgestaltet, indem sie für alle drei Gerichtsbezirke (Braunau, Wekelsdorf
und Politz) zuständig wurde. Der jeweilige Bezirkshauptmann war kraft
Gesetzes Vorsitzender der Körperschaft, sie büßte damit einen wesentlichen
Teil ihrer Autonomie ein. Sie zählte 24 Mitglieder, davon waren zwei
Drittel gewählt und ein Drittel ernannt. Die Bezirksvertretung wählte
einen acht-gliedrigen Bezirksausschuß, der die laufenden Geschäfte
erledigte und die Sitzungen der Bezirksvertretung vorbereitete. |
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